Rechtsanwalt Mario Jagar
- Zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer München
- Diplom‑Jurist Univ. (LMU München)
- Rechtsassessor (Bay. StMJ / LJPA)
Strafverteidigung bei allen Delikten: Verkehrsstrafrecht, Vermögensdelikte, Gewaltdelikte, Sexualstraftaten und BTM.
Direkter Kontakt & 24/7 erreichbar.
Grundsätzlich drohen nach dem Strafgesetzbuch Geldstrafe oder Freiheitsstrafe.
Die Geldstrafe wird in Tagessätzen bemessen und richtet sich nach Ihrem Einkommen. Eine Freiheitsstrafe ist ein Gefängnisaufenthalt, der unter bestimmten Umständen zur Bewährung ausgesetzt werden kann.
Ein Tagessatz entspricht ungefähr einem Dreißigstel Ihres monatlichen Nettoeinkommens. Bei 60 Tagessätzen beträgt die Gesamtstrafe etwa zwei Monatsgehälter.
Eine Freiheitsstrafe bis maximal zwei Jahre kann in der Regel zur Bewährung ausgesetzt werden. Bei Delikten mit einer Mindeststrafe von drei Jahren oder mehr (z.B. Körperverletzung mit Todesfolge) ist keine Bewährung möglich.
Die Verhängung einer Strafe durch Urteil oder Strafbefehl ist an gesetzlich geregelte Voraussetzungen geknüpft. Strafverfahren sind für den Staat ein Massengeschäft. Richter und Staatsanwälte haben viel Arbeit und wenig Zeit. Wehrlose Beschuldigte enden als leichte Beute. Was ändert sich daran durch einen Anwalt? Selbst wenn die Tat eindeutig nachweisbar ist, kann ein Anwalt bei leichter bis mittlerer Kriminalität eine Einstellung z.B. gegen Geldauflage erreichen.
Zur schweren Kriminalität zählen Straftaten, für die das Gesetz eine Mindeststrafe von einem Jahr Gefängnis vorschreibt. Das sind Verbrechen im Sinne des Strafgesetzbuchs.
Beispiel: Schwere Körperverletzung nach § 226 StGB. Dafür gibt es mindestens ein Jahr Gefängnisstrafe. Schwere Körperverletzung ist ein Verbrechen. Die normale Körperverletzung ist ein Vergehen und kein Verbrechen, weil nach § 223 StGB eine Geldstrafe oder eine Gefängnisstrafe bis zu 5 Jahre verhängt werden kann.
Bei einem Vergehen kann das Verfahren gegen Geldauflage eingestellt werden. Bei einem Verbrechen gibt es nur die Möglichkeit der Einstellung aus Mangel an Beweisen oder Anklage. Mit der Anklage wird das gerichtliche Strafverfahren eingeleitet. In Bayern enden nur 2 % der Verfahren mit einem Freispruch. Sie können die Zahlen hier nachprüfen: Statistischer Bericht 2024 (PDF Seite 15)
Die Behörden werden gnadenlos versuchen, die Fahrerlaubnis zu entziehen. Bei Alkohol am Steuer oder Fahrerflucht müssen Sie den Führerschein häufig abgeben.
Achtung bei Betäubungsmitteln! Wer den Konsum von BtM (Kokain, MDMA etc.) einräumt, der schreddert damit seine Fahrerlaubnis. Das ist kein Scherz. Eine Line Koks im Wohnzimmer gezogen und der Lappen ist weg.
Es gibt Wahlverteidiger und Pflichtverteidiger. Jeder darf sich seinen Anwalt zur Verteidigung auswählen (Wahlverteidiger). Die Pflichtverteidigung hängt von bestimmten weiteren Voraussetzungen ab.
Die Beiordnung eines Pflichtverteidigers hängt nicht von Ihrer finanziellen Situation ab, sondern von der Schwere des Tatvorwurfs.
Beispiel: Die Voraussetzungen für die Pflichtverteidigung liegen vor, wenn eine Freiheitsstrafe droht. Die Voraussetzungen der Pflichtverteidigung liegen eher nicht vor bei einer drohenden Geldstrafe. Ich erkläre Ihnen die Einzelheiten gerne in einem persönlichen Gespräch.
Ja. Innerhalb einer vom Gericht gesetzten Frist können Sie einen Pflichtverteidiger selbst benennen. Andernfalls wählt das Amtsgericht bzw. Landgericht München den Pflichtverteidiger aus. Sie sollten Ihren Anwalt immer selbst auswählen!
Ja. Der Staat streckt die Anwaltskosten nur vor und holt sich das Geld am Ende vom Verurteilten zurück. Die Kosten des Pflichtverteidigers sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelt. Rechnen Sie mit Anwaltskosten ab 634,00 €.
Bevor Sie aus finanziellen Gründen auf einen Strafverteidiger verzichten, vereinbaren wir eine Ratenzahlung. Nach § 49b Absatz 1 Satz 1 Bundesrechtsanwaltsordnung dürfen Strafverteidiger nicht kostenlos arbeiten.
Der Rechtsanwalt ist kein Fachanwalt. Für Steuerstrafrecht, Umweltstrafrecht oder Völkerstrafrecht ist Schwert & Schild nicht die richtige Kanzlei.
Die Kanzlei Schwert & Schild befindet sich in der Arnulfstraße 195, 80634 München (Haltestelle Briefzentrum).
Überregional tätige Anwälte bringen frische Perspektiven und neue Verteidigungsansätze, die nicht durch lokale Gepflogenheiten eingeschränkt sind.
Strafverteidiger sind die Rüstkammer der Bürgerrechte.
Diese Kanzlei lebt für den Kampf ums Recht gegen die staatliche Machtüberschreitung. Nehmen Sie nicht irgendeinen Anwalt, gehen Sie zu einem Strafverteidiger.
Vertrauen Sie im kommenden Konflikt auf Schwert & Schild!
Wettbewerb schafft Auswahl und damit bessere Angebote für Mandanten. Wer überregional tätig ist, überzeugt nicht durch Nähe, sondern durch Leistung.
Das Strafverfahren durchläuft drei Stationen: Ermittlungsverfahren, Gerichtsverfahren und Vollstreckung. In München führt die Staatsanwaltschaft (am Landgericht München I oder II) als „Herrin des Verfahrens“ die Ermittlungen.
Auf Ihrer Seite steht der Strafverteidiger. Grundsätzlich ist die Wahl eines Anwalts freiwillig. Doch der Gesetzgeber hat erkannt: Manche Situationen sind so brenzlig, dass eine Verteidigung zwingend notwendig ist (§ 140 StPO).
Entscheidend ist allein die Schwere des Vorwurfs oder eine Einschränkung Ihrer Verteidigungsfähigkeit. Typische Fälle in München sind:
Die Weichenstellung erfolgt oft über das Gericht:
Hier geht es meist um Geldstrafen oder kleinere Delikte. Ein Pflichtverteidiger ist hier selten notwendig.
Hier wird es ernst. Wenn Anklage zum Schöffengericht oder Landgericht erhoben wird, rechnet die Justiz mit schweren Konsequenzen (Freiheitsstrafe, Berufsverbot). Hier schreibt das Gesetz zwingend die Mitwirkung eines Verteidigers vor.
Ein klassisches Beispiel ist der Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG).
Wenn Sie die Frist zur Benennung eines Anwalts verstreichen lassen, wählt das Gericht einen Verteidiger für Sie aus. Kommen Sie dem Gericht zuvor. Wenn Sie mich benennen, beantrage ich die Beiordnung als Ihr Wunsch-Anwalt beim zuständigen Gericht.
Beschuldigte in einem Strafverfahren sollten einige Dinge beachten. Die wichtigsten Weichen werden im Ermittlungsverfahren gestellt.
Machen Sie keine Angaben zur Sache gegenüber der Polizei. Sprache ist Interpretation. Eine Aussage wird schnell missverstanden und als Geständnis gewertet. Die Polizei wird Sie mit ungenauen oder sogar falschen Informationen konfrontieren. Das soll Sie dazu verleiten, die Beamten zu korrigieren. Sie sollen erzählen, wie es "wirklich" gewesen ist. So werden Sie in ein Gespräch verwickelt. Das kann niemals gut für Sie ausgehen. Vertrauen Sie nicht der Polizei. Bleiben Sie passiv. Sagen Sie nichts.
Wenn Ihnen die Beamten ein Formular zum Unterschreiben geben: Unterschreiben Sie es nicht. Diese Formulare haben Felder zum Ankreuzen. Meistens sind diese Felder für den Beschuldigten nachteilig vorausgefüllt oder formuliert. Leisten Sie keine Unterschrift ohne Ihren Anwalt.
Gesichtserkennung und Fingerabdrucksensoren ermöglichen der Polizei problemlos den sofortigen Zugriff auf das Telefon. Verwenden Sie eine PIN. Die Polizei darf Sie nicht zwingen, die PIN einzugeben.
Wenn Sie leichtfertig den Konsum von Betäubungsmitteln "zum Eigenverbrauch" zugeben, dann wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen. Sie machen sich mit so einer Aussage nur Probleme, die oft schwerwiegender sind als das Strafverfahren selbst (MPU, Führerscheinentzug).
Prüfung der Haftvoraussetzungen, Haftprüfung/-beschwerde, Besuch in der JVA und Abstimmung der nächsten Schritte.
Kommunikation mit den Behörden, Antrag auf Akteneinsicht, Einordnung der Vorwürfe und Festlegung der Verteidigungsstrategie.
Vorbereitung der Beweisaufnahme, Anträge in der Hauptverhandlung, Wahrnehmung Ihrer prozessualen Rechte.
Prüfung von Fristen und Erfolgsaussichten, Einspruchseinlegung und weitere Vertretung im Verfahren.
Bewertung des Urteils, Rechtsmittelberatung und – sofern angezeigt – Einlegung und Begründung des Rechtsmittels.
Verteidigung bei Bewährungswiderruf.
Hilfe bei Ratenzahlungsvereinbarungen bei Geldstrafe.
Sie erreichen mich direkt – ohne Umwege: